Forenliste : Faltbootforum
Dort (beim DKV) steht als erstes, dass man sich bei der zuständigen Behörde informieren soll. Ja was denn nun?
Wie schon genannt ist der DKV recht bemüht, die geltenden Regelungen zu sammeln und in eigenem Interesse vorzuhalten. Man sollte also m.E. immer darauf verweisen können dort geschaut zu haben. Dennoch ist es meiner Meinung nach im Interesse von allen Paddlern sich wo möglich weiter zu informieren und aufmerksam zu Verhalten. Sowohl Kuhtreiber wie Fischjäger, pantheistische Vegetarier, Stacheldrahtafficionados oder bankrottbedrohte Kahnverleiher können einem sonst manchmal schon den Spass verderben. Dagegen sind Beamte oft erfreuliche Gesprächspartner.
Ja, ja "er hat sich seht bemüht" ... (ganz unten, letzte Absatz)
Stimmt!
Mit vorzüglichem Ahoi
Der olle Hansen
Vorsitzender NoFaBS,
Nordisches FaltBoot Syndikat
-------------
-------------
Gefährten + Sympathisanten
herzlich willkommen!
Wenn du Pech hast, ist sie schon da ...
Täusch dich nicht, die haben auch Schlauchboote ...
Die ist auch berechtigt, ich durfte schon mal hineinsehen
... war allerdings in Schottland ...
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Der olle Hansen
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Genau Du bist dann so einer von den Typen, die mit ihrem Verhalten quasi weitere Einschränkungen / Kontrollen und Verbote provozieren, wenn mal erwischt. Noch leben wir glücklicherweise in einem Rechtsstaat und der Allgemeingebrauch an Gewässern (auch zum Paddeln) kann aus Gründen des allgemeinen öffentlichen Interesses eingeschränkt werden und das ist auch gut so!
Ansonsten gilt zumindest in Baden-Württemberg (aufgrund des Föderalismus; Naturschutz ist Ländersache anderswo kann es abweichend sein):
Für Naturschutzgebiete kann die höhere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium) Auskunft erteilen
Für Landschaftsschutzgebiete die Unteren Natruschutzbehörden an den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, sofern die Befahrung in den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen geregelt sind (diese sind zumindest in BW online abrufbar). Aber auch Kommunen können wohl den Allgemeingebrauch einschränken, zumindest dann, wenn sie Eigentümer des Gewässers sind.
Das Nachfragen/Recherchieren ist m.E. zumutbar: wenn ich irgendwo paddeln will, fahre ich ja auch nicht auf blauen Dunst los und schaue vor Ort nach, ob der Wasserpegel überhaupt für meinen Falter ausreicht... Und das meiste ist heutzutage eh online verfügbar. Z.B. gibt es für den Oberrhein eine Wasserwanderbedarfkarte, die im Download erhältlich ist und die die WaSchPo natürlich ebenso kennt. Und dann im Falle eines Falles mit Unwissenheit zu argumentieren klappt halt nicht mehr.
z.B. hier: [www.rp-karlsruhe.de]
Das Betretungsrecht der freien Landschaft und der Waldes ist im übrigen ebenfalls geregelt! Überall im Wald herumlaufen ist lt. der meisten Landeswaldgesetze auch nicht möglich...und auch das Sammeln von Pilzen unterliegt allgemein sicherlich bestimmten Regeln (z.B. nurfür den Eigenbedarf, kein kommerzielles Sammeln etc.)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09. februar 2010 11:12.
Da sind zwei Standpunkte - kann man nicht beide sehen?
Daß der lokale Kanuverleiher ein wirtschaftliches Interesse daran hat, die Zahl der Paddler zu beschränken, die mit eigenem Boot anreisen, ist nachvollziehbar (daß er in den lokalen Gremien versucht, dieses Interesse zu vertreten, daher verständlich - trotzdem nicht unbedingt verzeihlich). Anrainer aller Art (Anglervereine, Land- und Forstwirte, Ufergrundstücksbesitzer) haben meist gemischte Interessen, deren Motivation sich nicht immer (aber manch mal eben auch) mit denen des Arten- und Naturschutzes decken.
Insoweit Reglementierungen dazu geführt haben, daß "kein Unterschied zu früher" zu erkennen ist, bin ich geneigt, zu überlegen, ob nicht allein das schon ein Erfolg sein könnte. Auch ich wünsche mir eigentlich weitestgehend ungeregelte Befahrungsmöglichkeiten - zumal ich bei jeder Restriktion zunächst einmal argwöhnen muß, sie diene nur den Interessen einiger weniger. Aber bestehende Einschränkungen zu mißachten, da gebe ich Rainer schon recht, wird wohl nur zu weiteren führen.
Viele Grüße
Christoph
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Viele Themen werden sehr häufig nachgefragt. Zu diesen "häufig gestellten Fragen und deren Antworten" gibt es in der FAQ mehr Informationen. Außerdem lassen sich auch viele Themen mit Hilfe der Suche klären.
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Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Christian Nichtschwimmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Februar 2010 21:13
Hallo Faltbootfreunde,
die Überschrift sagt schon fast alles
Nach einigen Touren, will man ja auch mal ein anderes Gewässer ausprobieren^^
Nun bin ich über den Fluss "Lippe" gestolpert und anhand einer Gewässerkarte ist alles OK.
Im Internet habe ich dann gelesen, dass es speziell für den "Lippesee" wohl wieder neue Regelungen gibt.
Bis jetzt war ich noch auf keinem Fluss, wo es hieß, max 10 Boote in 5 Durchgänge.
Wie und wo wird das festgehalten ?
Der DKV gibt ja auch schon einiges an Infos her, und das Wiki hier ist auch gut, aber hat einer einen Tipp
wo ich mich ausführlich informieren kann ?
Vielen Dank
die Überschrift sagt schon fast alles
Nach einigen Touren, will man ja auch mal ein anderes Gewässer ausprobieren^^
Nun bin ich über den Fluss "Lippe" gestolpert und anhand einer Gewässerkarte ist alles OK.
Im Internet habe ich dann gelesen, dass es speziell für den "Lippesee" wohl wieder neue Regelungen gibt.
Bis jetzt war ich noch auf keinem Fluss, wo es hieß, max 10 Boote in 5 Durchgänge.
Wie und wo wird das festgehalten ?
Der DKV gibt ja auch schon einiges an Infos her, und das Wiki hier ist auch gut, aber hat einer einen Tipp
wo ich mich ausführlich informieren kann ?
Vielen Dank
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Olli (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Februar 2010 21:58
Die Befahrungsregeln des DKV sind (soweit ich sie verifizieren kann) recht aktuell, ansonsten sollten die Umweltämter der Landkreise bzw. die Abteilungen der Regierungspräsidien, Landesverwaltungsämter oder vergleichbare Behörden in unserem förderalistischen Land verbindlich Auskunft geben können (und dann immer schön ins Wiki 
Gruß
Olli
Befragung zum Wasserwandern auf der Saale:
[www.blaues-band.de], Danke für das Ausfüllen, es gibt nichts zu gewinnen

Gruß
Olli
Befragung zum Wasserwandern auf der Saale:
[www.blaues-band.de], Danke für das Ausfüllen, es gibt nichts zu gewinnen

Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: seb (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Februar 2010 22:04
ganz einfach:
losfahren, und schauen, ob bzw. wen es stört...
losfahren, und schauen, ob bzw. wen es stört...

Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: faltdasluftboot (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Februar 2010 22:22
die lokalen Kanuclubs wissen meist auch Bescheid. Besonders wenn es (Selbst-) Beschränkungen oder lokale Absprachen gibt, um Ärger und drohende verbindliche Regelungen zu vermeiden. Manchmal sind die Auskünfte aber auch widersprüchlich. Kanuverleiher machen manchmal etwas "eigensinnige" Angaben zu Befahrungsregeln oder Ein-/Aussetzstellen.
Kontingentanmeldungen erfolgen wohl meist über die Internetseiten oder per Tel. bei/über den Verband (lokal oder Landesverband). Lippe wohl über [www.kanu-nrw.de]
Kontingentanmeldungen erfolgen wohl meist über die Internetseiten oder per Tel. bei/über den Verband (lokal oder Landesverband). Lippe wohl über [www.kanu-nrw.de]
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Uli aus HDH (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Februar 2010 22:41
wenn es hier nicht steht,
[www.kanu.de]
dann interssiert mich ein event. Befahrungsverbot auch nicht weiter.
Ich bin nicht bereit, mich bei jedem Landkreis/Landratsamt gezielt zu informieren, ob neue Verbote vorliegen.
Gruß
Uli
Kein Fisch ohne Gräten,
kein Mensch ohne Fehler
[www.kanu.de]
dann interssiert mich ein event. Befahrungsverbot auch nicht weiter.
Ich bin nicht bereit, mich bei jedem Landkreis/Landratsamt gezielt zu informieren, ob neue Verbote vorliegen.
Gruß
Uli
Kein Fisch ohne Gräten,
kein Mensch ohne Fehler
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: faltdasluftboot (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Februar 2010 22:56
Dort (beim DKV) steht als erstes, dass man sich bei der zuständigen Behörde informieren soll. Ja was denn nun?
Wie schon genannt ist der DKV recht bemüht, die geltenden Regelungen zu sammeln und in eigenem Interesse vorzuhalten. Man sollte also m.E. immer darauf verweisen können dort geschaut zu haben. Dennoch ist es meiner Meinung nach im Interesse von allen Paddlern sich wo möglich weiter zu informieren und aufmerksam zu Verhalten. Sowohl Kuhtreiber wie Fischjäger, pantheistische Vegetarier, Stacheldrahtafficionados oder bankrottbedrohte Kahnverleiher können einem sonst manchmal schon den Spass verderben. Dagegen sind Beamte oft erfreuliche Gesprächspartner.
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Der olle Hansen (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Februar 2010 00:47
Zitat:faltdasluftboot
[...] ist der DKV recht bemüht, [..]
Ja, ja "er hat sich seht bemüht" ... (ganz unten, letzte Absatz)
Zitat:faltdasluftboot
Dagegen sind Beamte oft erfreuliche Gesprächspartner.
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Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Stab HF (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Februar 2010 06:33
Dort (beim DKV) steht als erstes, dass man sich bei der zuständigen Behörde informieren soll.
Soweit kommt es noch, dass ich vor jeder Tour um Erlaubnis von sonstwem frage ! Einfach losfahren, ohne es vorher rum zu posaunen. Ich frage ja nicht vorher, ob ich den Wald betreten und Pilze sammeln darf !
Die Liste vom DKV ist immer recht aktuell, wobei ich es mir mittlerweíle abgewöhnt habe, jedes Frühjahr da rein zu schauen und einen Schreck zu bekommen.
Soweit kommt es noch, dass ich vor jeder Tour um Erlaubnis von sonstwem frage ! Einfach losfahren, ohne es vorher rum zu posaunen. Ich frage ja nicht vorher, ob ich den Wald betreten und Pilze sammeln darf !
Die Liste vom DKV ist immer recht aktuell, wobei ich es mir mittlerweíle abgewöhnt habe, jedes Frühjahr da rein zu schauen und einen Schreck zu bekommen.
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Christian Nichtschwimmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Februar 2010 10:08
vielen Dank für die zahlreichen Antworten..
Ich bin halt auch nur darüber gestolpert, dass es teilweise
widersprüchliche Infos gibt.
Ansonsten hatte ich auch den Gedanken einfach losfahren,
denn solange man nicht gröhlend, bierflaschenwerfend einen
Fluss runterschippert, glaube ich kaum, dass jemand die WaSchPo ruft,
...zudem haben die mehr Tiefgang..
..nur der Bauer mit der Schrotflinte macht mir Angst
Ich bin halt auch nur darüber gestolpert, dass es teilweise
widersprüchliche Infos gibt.
Ansonsten hatte ich auch den Gedanken einfach losfahren,
denn solange man nicht gröhlend, bierflaschenwerfend einen
Fluss runterschippert, glaube ich kaum, dass jemand die WaSchPo ruft,
...zudem haben die mehr Tiefgang..
..nur der Bauer mit der Schrotflinte macht mir Angst

Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Der olle Hansen (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Februar 2010 11:27
Zitat:Christian Nichtschwimmer
[...] glaube ich kaum, dass jemand die WaSchPo ruft,
Wenn du Pech hast, ist sie schon da ...
Zitat:Christian Nichtschwimmer
... zudem haben die mehr Tiefgang..
Täusch dich nicht, die haben auch Schlauchboote ...
Zitat:Christian Nichtschwimmer
..nur der Bauer mit der Schrotflinte macht mir Angst
Die ist auch berechtigt, ich durfte schon mal hineinsehen
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Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Stab HF (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Februar 2010 11:34
........Die ist auch berechtigt, ich durfte schon mal hineinsehen
....hö...hö...hö....was war denn drin ?
....hö...hö...hö....was war denn drin ?
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Der olle Hansen (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Februar 2010 12:03
Es kam jedenfalls nichts raus - zum Glück - und dahinter donnerten Worte wie "bekanntlich mein Land" und "verschwinden" und "sofort" ... und alles auf schottisch ... die sofortige Sprachkenntnis-erweiternde Wirkung eines massiven Adrenalinschubs ist noch nicht hinreichend erforscht. Ich kann aber bestätigen, daß sie innerhalb von Millisekunden eintritt ...
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Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: paddelbötchen (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Februar 2010 12:38
Ich bin ein Vorbestrafter! Leider nicht wg Steuer etc.
Habe beim Wildzelten zweimal in den Lauf einer Flinte geschaut!
Einmal ist ein Jägerjeep über die Heringe, leider kein Blattfuß im Reifen
seitdem nutzen wir die die Snow Peak-Heringe [www.snowpeak.com]
Super Weihnachts-/ Geburtstagsgeschenk: deren Kupferhammer!! Alle anderen sind (aus) Plastik!
Und da war es mir/uns erstmal egal, ob der Bauer/Jäger – sehr unangenehm, da meist juristisch gebildet – ob der Henry-Stutzen, bzw. der Halter geladen war …
Anzeigen wg Wildzeltens gab's auch ein paar.
Mein Tipp: Gegenden mit viel Tourismus meiden, bzw. sich an die Verordnungen halten, Nebensaison nutzen
oder richtig raus, dann hat man andere Sorgen als den Jäger etc.
Habe beim Wildzelten zweimal in den Lauf einer Flinte geschaut!
Einmal ist ein Jägerjeep über die Heringe, leider kein Blattfuß im Reifen
seitdem nutzen wir die die Snow Peak-Heringe [www.snowpeak.com]
Super Weihnachts-/ Geburtstagsgeschenk: deren Kupferhammer!! Alle anderen sind (aus) Plastik!
Und da war es mir/uns erstmal egal, ob der Bauer/Jäger – sehr unangenehm, da meist juristisch gebildet – ob der Henry-Stutzen, bzw. der Halter geladen war …
Anzeigen wg Wildzeltens gab's auch ein paar.
Mein Tipp: Gegenden mit viel Tourismus meiden, bzw. sich an die Verordnungen halten, Nebensaison nutzen
oder richtig raus, dann hat man andere Sorgen als den Jäger etc.
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: faltdasluftboot (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Februar 2010 13:34
Die Flintennummer hatte ich noch nicht, aber sonst schon seltsames in meinem bislang kurzen Paddlerleben. Und Regelungen müssen nicht schlecht sein. Bsp. Altrheinarme: vor 10-15 Jahren war es da nach abendlichen Berichten Beteiligter eher auf der Kippe, wie weit Kanufahren erlaubt wird und es spielte jeder gegen jeden. Incl. Naturschützern die von Brücken die Paddelrichtung kontrollierten (man darf nur mit dem Strom). Mittlerweile haben klare Befahrungsregeln, ordentliches Verhalten und Selbstbeschränkungen dazu geführt, dass es einvernehmlich weiter ausgebaut werden konnte.
Seltsam finde ich eher sowas:
"hier Einsetzen kostet einen Euro" (hier aus dem Forum)
"das linke Ufer gehört uns, sagt mein Chef. Da dürfen Sie nicht einsetzen" (Kanuverleiher an der Werse)
"Bis da vorne geht mein Grundstück und die Fische bis dahin gehören mir" (Opa, nicht senil, an der Tauber)
"He mann, jetzt ist der Fisch weggeschwommen!" (Campingstuhlangler, Sicht ins Wasser nach Regengüssen ca. 1cm)
Zu NRW: Lippesee gibt es wohl lokal ein paar Empfindlichkeiten, der lokale Club wirds wissen. Für Lippe (und Ems) gibt es zeitweilig eine Kontingentregelung, Anmeldung erfolgt kostenfrei über die Homepage des Landesverbandes. Auf der Ems wird das zu Stoßzeiten auch beiläufig kontrolliert, Lippe weiß ich nicht. Wobei es mir da eher um den xten Pulk zu gehen scheint, weniger um Einzelfahrer.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 08. februar 2010 13:36.
Seltsam finde ich eher sowas:
"hier Einsetzen kostet einen Euro" (hier aus dem Forum)
"das linke Ufer gehört uns, sagt mein Chef. Da dürfen Sie nicht einsetzen" (Kanuverleiher an der Werse)
"Bis da vorne geht mein Grundstück und die Fische bis dahin gehören mir" (Opa, nicht senil, an der Tauber)
"He mann, jetzt ist der Fisch weggeschwommen!" (Campingstuhlangler, Sicht ins Wasser nach Regengüssen ca. 1cm)
Zu NRW: Lippesee gibt es wohl lokal ein paar Empfindlichkeiten, der lokale Club wirds wissen. Für Lippe (und Ems) gibt es zeitweilig eine Kontingentregelung, Anmeldung erfolgt kostenfrei über die Homepage des Landesverbandes. Auf der Ems wird das zu Stoßzeiten auch beiläufig kontrolliert, Lippe weiß ich nicht. Wobei es mir da eher um den xten Pulk zu gehen scheint, weniger um Einzelfahrer.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 08. februar 2010 13:36.
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Stab HF (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Februar 2010 08:21
Incl. Naturschützern die von Brücken die Paddelrichtung kontrollierten (man darf nur mit dem Strom)
........auch ein schönes Hobby.......und so typisch deutsch. Mitbürger kontollieren und denunzieren. Ich glaube, ich steige um !
........auch ein schönes Hobby.......und so typisch deutsch. Mitbürger kontollieren und denunzieren. Ich glaube, ich steige um !
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Rainer aus KA (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Februar 2010 11:09
Zitat:Stab HF
Soweit kommt es noch, dass ich vor jeder Tour um Erlaubnis von sonstwem frage ! Einfach losfahren, ohne es vorher rum zu posaunen. Ich frage ja nicht vorher, ob ich den Wald betreten und Pilze sammeln darf !
Genau Du bist dann so einer von den Typen, die mit ihrem Verhalten quasi weitere Einschränkungen / Kontrollen und Verbote provozieren, wenn mal erwischt. Noch leben wir glücklicherweise in einem Rechtsstaat und der Allgemeingebrauch an Gewässern (auch zum Paddeln) kann aus Gründen des allgemeinen öffentlichen Interesses eingeschränkt werden und das ist auch gut so!
Ansonsten gilt zumindest in Baden-Württemberg (aufgrund des Föderalismus; Naturschutz ist Ländersache anderswo kann es abweichend sein):
Für Naturschutzgebiete kann die höhere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium) Auskunft erteilen
Für Landschaftsschutzgebiete die Unteren Natruschutzbehörden an den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, sofern die Befahrung in den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen geregelt sind (diese sind zumindest in BW online abrufbar). Aber auch Kommunen können wohl den Allgemeingebrauch einschränken, zumindest dann, wenn sie Eigentümer des Gewässers sind.
Das Nachfragen/Recherchieren ist m.E. zumutbar: wenn ich irgendwo paddeln will, fahre ich ja auch nicht auf blauen Dunst los und schaue vor Ort nach, ob der Wasserpegel überhaupt für meinen Falter ausreicht... Und das meiste ist heutzutage eh online verfügbar. Z.B. gibt es für den Oberrhein eine Wasserwanderbedarfkarte, die im Download erhältlich ist und die die WaSchPo natürlich ebenso kennt. Und dann im Falle eines Falles mit Unwissenheit zu argumentieren klappt halt nicht mehr.
z.B. hier: [www.rp-karlsruhe.de]
Das Betretungsrecht der freien Landschaft und der Waldes ist im übrigen ebenfalls geregelt! Überall im Wald herumlaufen ist lt. der meisten Landeswaldgesetze auch nicht möglich...und auch das Sammeln von Pilzen unterliegt allgemein sicherlich bestimmten Regeln (z.B. nurfür den Eigenbedarf, kein kommerzielles Sammeln etc.)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09. februar 2010 11:12.
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Spartaner (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Februar 2010 11:36
Ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust, mich für jedes Gewässer durch eine Vielzahl von Vorschriften zu lesen, die an einem dutzend verschiedener Stellen abgefragt werden KÖNNEN. Woher weiß ich denn, das irgendwer für seinen Zuständigkeitsbereich KEINE Spezialregelung herausgegeben hat?
Mein Ausweg: ich paddle einfach da, wo es noch ohne Vorschriften gut funktioniert: im Osten. Da brauch ich nur auf die Karte zu gucken. Die Nationalparks sind eingezeichnet und unterliegen gewissen Restriktionen, und alles andere ist ohne Regelung, jedenfalls meistens noch. Natürlich schreitet auch dort die Bürokratisierung voran, besonders in den EU-Beitrittsländern. Aber oft findet man noch die volle Freiheit. Und interessanter und spannender als hier ist es sowieso.
Gruß Michael
Mein Ausweg: ich paddle einfach da, wo es noch ohne Vorschriften gut funktioniert: im Osten. Da brauch ich nur auf die Karte zu gucken. Die Nationalparks sind eingezeichnet und unterliegen gewissen Restriktionen, und alles andere ist ohne Regelung, jedenfalls meistens noch. Natürlich schreitet auch dort die Bürokratisierung voran, besonders in den EU-Beitrittsländern. Aber oft findet man noch die volle Freiheit. Und interessanter und spannender als hier ist es sowieso.
Gruß Michael
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Stab HF (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Februar 2010 07:41
........aus Gründen des allgemeinen öffentlichen Interesses..........
....ein sehr schöner unbestimmter Gummi-Rechtsbegriff ! I.Ü. wage ich sehr zu bezweifeln, dass das Verhalten von
Menschen in der Natur die allgemein gültige Grundlage für Verbote und Beschränkungen aus Gründen des öffentlichen Interesses ist. Und provozieren braucht man Regelungen dieser Art nicht, die kommen so oder so, dass hat die Entwicklung der letzten Jahrzehnte glänzend bewiesen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Was geschützt werden muß soll auch geschützt werden ! In den meisten Fällen muss man aber leider feststellen, dass geschützt wird, was überhaupt nicht gefährdet ist oder jemals gefährdet war. Der Schutz wird pauschal immer weiter ausgedehnt. Selbst Paddelstrecken, die kaum oder überhaupt nicht befahren worden sind werden gesperrt. Was hat der Schutz bestimmter Strecken und Gebiete gebracht ? Ich kann keinen Unterschied zu früher erkennen ! Warum waren diese Gebiete zum Zeitpunkt der Einführung der Schutzbestimmungen nicht völlig verwüstet ? Oder wird pauschal davon ausgegangen, dass dies zukünftig geschehen wird, wenn man nicht verbietet und beschränkt ? Zudem, wer benutzt denn traditionelle Wasserwanderstrecken, wer geht denn in den Wald Pilze suchen und wer nutzt denn die Natur zur Erholung, Entspannung und Freizeitgestaltung ? Oder was ist unser Interesse an der Natur, sind wir ein Geheimbund oder etwas ähnliches ? Sind die Vorstellungen von selbsternannten Naturschützern, Regelbürokraten, Politikern und Land- und Forstbesitzern das was du mit öffentlichen Interesse meinst ? Das kann ich nicht glauben. Das ich im Naturschutzgebiet keine Fabrik oder Schnellstraße anlegen bauen darf, dass nenn ich Schutz, nicht Paddlern das Befahren von Gewässern zu verbieten ! Aber schau`n wir doch mal genau hin ! Wenn ein potentieller Investor auftaucht oder eine neue Autobahn gebaut werden soll und da ist dann so ein Schutzgebiet im Weg......na rate mal was dann vorgeht......klar, das allgemeine öffentlichen Interesse !
....ein sehr schöner unbestimmter Gummi-Rechtsbegriff ! I.Ü. wage ich sehr zu bezweifeln, dass das Verhalten von
Menschen in der Natur die allgemein gültige Grundlage für Verbote und Beschränkungen aus Gründen des öffentlichen Interesses ist. Und provozieren braucht man Regelungen dieser Art nicht, die kommen so oder so, dass hat die Entwicklung der letzten Jahrzehnte glänzend bewiesen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Was geschützt werden muß soll auch geschützt werden ! In den meisten Fällen muss man aber leider feststellen, dass geschützt wird, was überhaupt nicht gefährdet ist oder jemals gefährdet war. Der Schutz wird pauschal immer weiter ausgedehnt. Selbst Paddelstrecken, die kaum oder überhaupt nicht befahren worden sind werden gesperrt. Was hat der Schutz bestimmter Strecken und Gebiete gebracht ? Ich kann keinen Unterschied zu früher erkennen ! Warum waren diese Gebiete zum Zeitpunkt der Einführung der Schutzbestimmungen nicht völlig verwüstet ? Oder wird pauschal davon ausgegangen, dass dies zukünftig geschehen wird, wenn man nicht verbietet und beschränkt ? Zudem, wer benutzt denn traditionelle Wasserwanderstrecken, wer geht denn in den Wald Pilze suchen und wer nutzt denn die Natur zur Erholung, Entspannung und Freizeitgestaltung ? Oder was ist unser Interesse an der Natur, sind wir ein Geheimbund oder etwas ähnliches ? Sind die Vorstellungen von selbsternannten Naturschützern, Regelbürokraten, Politikern und Land- und Forstbesitzern das was du mit öffentlichen Interesse meinst ? Das kann ich nicht glauben. Das ich im Naturschutzgebiet keine Fabrik oder Schnellstraße anlegen bauen darf, dass nenn ich Schutz, nicht Paddlern das Befahren von Gewässern zu verbieten ! Aber schau`n wir doch mal genau hin ! Wenn ein potentieller Investor auftaucht oder eine neue Autobahn gebaut werden soll und da ist dann so ein Schutzgebiet im Weg......na rate mal was dann vorgeht......klar, das allgemeine öffentlichen Interesse !
Re: Befahrungsregeln/Verbote
Autor: sonntagspaddler (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Februar 2010 23:19
Zitat:Stab HF
... Was hat der Schutz bestimmter Strecken und Gebiete gebracht ? Ich kann keinen Unterschied zu früher erkennen! ...
Da sind zwei Standpunkte - kann man nicht beide sehen?
Daß der lokale Kanuverleiher ein wirtschaftliches Interesse daran hat, die Zahl der Paddler zu beschränken, die mit eigenem Boot anreisen, ist nachvollziehbar (daß er in den lokalen Gremien versucht, dieses Interesse zu vertreten, daher verständlich - trotzdem nicht unbedingt verzeihlich). Anrainer aller Art (Anglervereine, Land- und Forstwirte, Ufergrundstücksbesitzer) haben meist gemischte Interessen, deren Motivation sich nicht immer (aber manch mal eben auch) mit denen des Arten- und Naturschutzes decken.
Insoweit Reglementierungen dazu geführt haben, daß "kein Unterschied zu früher" zu erkennen ist, bin ich geneigt, zu überlegen, ob nicht allein das schon ein Erfolg sein könnte. Auch ich wünsche mir eigentlich weitestgehend ungeregelte Befahrungsmöglichkeiten - zumal ich bei jeder Restriktion zunächst einmal argwöhnen muß, sie diene nur den Interessen einiger weniger. Aber bestehende Einschränkungen zu mißachten, da gebe ich Rainer schon recht, wird wohl nur zu weiteren führen.
Viele Grüße
Christoph
Re: Befahrungsregeln/Verbote
Autor: Rainer Söntgen / Bonn (IP-Adresse bekannt)
Datum: 11. Februar 2010 01:07
Hey, was lamentiert ihr denn hier rum. Das ist doch ganz einfach.
@ Nichtschwimmer: Besorg dir das DKV-Sportprogramm. Kwasi der Veranstaltungskalender vom Verband. So von wegen verbindlich, oder so.... Das kannst du dir sogar hier downloden/runterladen
Da stehen von Seite 8 bis 35 alle bis dato und zur Zeit, hm, zu beachtenden gültigen Befahrungsregeln drin.
Schöne Grüße
Rainer
@ Nichtschwimmer: Besorg dir das DKV-Sportprogramm. Kwasi der Veranstaltungskalender vom Verband. So von wegen verbindlich, oder so.... Das kannst du dir sogar hier downloden/runterladen
Da stehen von Seite 8 bis 35 alle bis dato und zur Zeit, hm, zu beachtenden gültigen Befahrungsregeln drin.
Schöne Grüße
Rainer
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: steffenkb (IP-Adresse bekannt)
Datum: 11. Februar 2010 21:25
Hi,
DKV -Sportprogramm mit den derzeit amtlichen Befahrungsregeln fast aller paddelbaren Gewässer Deutschlands gibt es natürlich auch gedruckt. Einfach mal beim örtlichen Paddelverein nachfragen.
Ich besorge mir jedes Jahr das Programm als Erstes in meinem Verein und es liegt immer griffbereit.
Die Übersicht der Befahrungsregeln wird kilometergenau angegeben. Wichtig ist die Unterscheidung in Befahrungsverbot und Uferbetretungsverbot. Damit kann man schon recht gut seine Fahrten planen.
Inwieweit wirklich jede amtliche Regelung aus Gründen des Naturschutzes gerechtfertig ist, mag sicher diskusionswürdig sein. Insgesamt steigt die Anzahl der Befahrungsregeln. Aber es gibt auch immer wieder mal auslaufende Regelungen, wie an der oberen Saale im Bereich der ehemaligen Grenze, wo seit letztes Jahr wieder offiziell gepaddelt werden darf
, was mich außerordenlich freut.
SteffenKB
DKV -Sportprogramm mit den derzeit amtlichen Befahrungsregeln fast aller paddelbaren Gewässer Deutschlands gibt es natürlich auch gedruckt. Einfach mal beim örtlichen Paddelverein nachfragen.
Ich besorge mir jedes Jahr das Programm als Erstes in meinem Verein und es liegt immer griffbereit.
Die Übersicht der Befahrungsregeln wird kilometergenau angegeben. Wichtig ist die Unterscheidung in Befahrungsverbot und Uferbetretungsverbot. Damit kann man schon recht gut seine Fahrten planen.
Inwieweit wirklich jede amtliche Regelung aus Gründen des Naturschutzes gerechtfertig ist, mag sicher diskusionswürdig sein. Insgesamt steigt die Anzahl der Befahrungsregeln. Aber es gibt auch immer wieder mal auslaufende Regelungen, wie an der oberen Saale im Bereich der ehemaligen Grenze, wo seit letztes Jahr wieder offiziell gepaddelt werden darf
, was mich außerordenlich freut.
SteffenKB
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: Stab HF (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Februar 2010 13:07
oberen Saale im Bereich der ehemaligen Grenze, wo seit letztes Jahr wieder offiziell gepaddelt werden darf
....schön, dass es sowas auch noch gibt.
....schön, dass es sowas auch noch gibt.
Re: Befahrungsregeln/Verbote herausfinden, aber wie?
Autor: rockymntnhigh (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Februar 2010 13:55
Ich finde Befahrungs- und Zeltverbote schon sinnvoll: Wenn man dort paddelt und zeltet ist's nicht so fürchterlich überlaufen.
Gruß
Helmut
Gruß
Helmut
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